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KOSTENFREIE PRÜFUNG

Verhindere eine Abmahnung

Wir prüfen kostenfrei deine Webseite auf eingebunde Google Fonts und alle weiteren technischen DSGVO Verstöße wie Bsp.:

Du bekommst innerhalb von wenigen Minuten eine professionelle Einschätzung samt Reporting.

Abmahnwelle wegen Google Fonts auf der Webseite

 

1. Google Fonts – was ist das eigentlich?

 

Google Fonts ist ein kostenloser Online-Dienst, mit dem Webdesigner Schriften für ihre Websites nutzen können. Die Bibliothek umfasst mehr als 800 Schriftfamilien, die alle unter einer freien und Open Source-Lizenz lizensiert sind. Mit Google Fonts kann man also völlig kostenlos professionelle Schriften für seine Website nutzen – ein Traum für jeden Webdesigner, der jetzt zum Albtraum für Unternehmen werden kann.

 

 

2. Wieso benutzt meine Seite Google Fonts?

 

Dank fertiger Templates und Website-Builder können viele Webdesigner und Entwickler ihre Seiten schnell und einfach gestalten – auch fertige Plugins werden oft und gerne angewendet. In Europa ist die DSGVO (GDPR) jedoch ein wichtiges Thema, das viel stärker beachtet wird als in anderen Teilen der Welt. Früher war es innerhalb der EU völlig legitim, Google Fonts auf Websites zu verwenden. Doch inzwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert und jetzt suchen gewiefte Anwälte immer häufiger nach Verstößen gegen das aktuelle Recht. Daher solltest du jetzt alles einmal richtig prüfen!

 

 

3. Was ist das Problem an Google Fonts?

 

Hintergrund der Abmahnwelle ist das Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20), das einem Betroffenen einen Schadensersatzanspruch i. H. v. 100,- EUR wegen der unbefugten Übermittlung der IP-Adresse in die USA im Rahmen der dynamischen Einbindung von Google Fonts zusprach.

 

Das Problem mit Google Fonts ist ganz einfach erklärt. Wenn ein Nutzer eine Webseite besucht, werden Bilder und Schrift sofort geladen – ansonsten wäre ja nichts auf der Webseite zu sehen. Leider ist es aber so, dass das Laden von externen Medien (in diesem Fall die Schriften) eine explizite Zustimmung des Nutzers erfordert. Dies wird oft über das Cookie-Tool gesteuert: Der User muss auch die Möglichkeit haben, diese externen Medien durch eine Steuerung zu editieren bzw. rückgängig zu machen. Wenn also der Nutzer die Schriften aktivieren und dekorieren kann, besteht die Gefahr, dass auf der Webseite kein Text angezeigt wird. Daher empfiehlt es sich, die verwendeten Schriften lokal auf den eigenen Server abzulegen, sodass keine externe Anbindung mehr notwendig ist und Du als Betreiber nicht in der Pflicht bist, diese Steuerbar zu machen.

 

 

3. Wie prüfe ich ob Google Fonts auf meiner Webseite verwendet werden?

 

Es gibt ein paar verschiedene Möglichkeiten, um zu prüfen, ob Google Fonts auf deiner Webseite verwendet werden. Eine davon ist die Verwendung eines Browser-Add-Ons wie “WhatFont” für Google Chrome. Ein anderer Weg ist es, den Quellcode der Webseite anzusehen und nach dem -Tag zu suchen, das mit den Google Fonts verknüpft ist.

Die einfachste Methode ist aber wahrscheinlich, den Quellcode Ihrer Webseite zu durchsuchen und nach einem Link auf die “Google Fonts-API” zu suchen. Wenn Sie ihn finden, dann werden Google Fonts auf Ihrer Webseite verwendet.

 

 

4. Wie binde ich Google Fonts DSGVO konform ein?

 

Wir denken, dass es viel besser und praktikabler wäre, die Schriften lokal zu setzen anstatt von Google. Falls der Nutzer Schriftarten ein- und ausschalten kann, sollte es immer eine Fallbackschrift geben – zum Beispiel Arial oder Verdana. Diese Schriftarten würden aber das CI der Webseite verändern. Außerdem steht der Programmieraufwand in keiner Weise zur Umstellung der Fonts. 

 

Tipp: Setze die Schriften lokal auf und das Problem ist erledigt 🙂

 

5. Wir prüfen deine Webseite kostenfrei

 

Keine Sorge, falls du nicht weißt, ob deine Webseite korrekt eingestellt ist. Wir übernehmen das gern für dich – und zwar kostenlos! Besuche einfach unsere Website und trage deine URL sowie Kontaktdaten ein. Wir prüfen nicht nur Google Fonts auf Fehler, sondern insgesamt alle Schwachstellen in Bezug auf DSGVO und eingebundene Skripte.